Malerfacharbeiten als ausgewiesenes noch offenes Gewerk zu vergeben !
Sehr geehrter Handwerksbetrieb,es geht um innerhalb Ihrer Betätigungsumfeldes ausgewiesene noch zu vergebende Handwerkerausführungen an Bauvorhaben im Neubau, Erweitereungs, Sanierungs und Restaurierungsbereich wie
- Malerfacharbeiten im Innen & Außenbereich,
(Fassadenanstriche, Innenanstrich - Tapezierarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbau, Bodenbelagsarbeiten, etc.)
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